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Textilservicebranche kritisiert: Bürokratie spart kein CO2

2023-09-11 12:54 von Daniel Dalkowski (DTV Bonn)

Berlin, 11.09.2023 – Die Bundesregierung plant, schon bald das Energieeffizienzgesetz im Bundestag zu beschließen. Unternehmen ab einem bestimmtem Energieverbrauch sollen Audits und Energiemanagementsysteme umsetzen. Das geplante Gesetz geht allerdings weit über die Anforderungen der von der EU-Kommission geplanten Energieeffizienzrichtlinie (EED) hinaus und verfehlt aus Sicht des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV) das gesteckte Ziel. Es schafft mit den Audits, Managementsystemen und den Investitionen in Messtechnik für mittelständische Wäschereien vor allem bürokratische und teure Kontrollmaßnahmen – ohne dass damit auch nur ein Gramm CO2 eingespart wird.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von 2,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtend ein Energieaudit durchführen und Unternehmen mit einem Verbrauch ab 7,5 GWh ein Energiemanagementsystem nach EN 50001 oder EMAS einführen müssen. Ein Kernproblem dabei: Betriebe, die in den vergangenen Jahren bereits viel in Energieeffizienz und Technik investiert haben, werden in den Audits zu weiteren Einsparmaßnahmen gezwungen, selbst wenn sie bereits zu den energieeffizientesten Betrieben in Deutschland gehören. Auch gibt es für kleine und mittelständische Unternehmen keine Ausnahmen – betroffen sind schon Betriebe ab 30 Beschäftigten.

Ein Gesetz voll teurer, bürokratischer Kontrollinstrumente aber ohne große Wirkung

Für die Betriebe wären mit dem Gesetz hohe Kosten und ein erheblicher Aufwand verbunden. Das deutsche Gesetz geht deutlich über den von der EU in der europäischen Energieeffizienzrichtlinie gesetzten Rahmen hinaus und schadet dem deutschen Mittelstand im Wettbewerb mit anderen europäischen Wäschereien. Denn dort sind die Vorgaben hinsichtlich der verpflichtenden Einführung der Managementsysteme erst für Betriebe mit Jahresenergieverbräuchen von mehr als 23 GWh vorgesehen. DTV-Hauptgeschäftsführer Andreas Schumacher: „Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist mittelstandsfeindlich und erzeugt teure Bürokratie und hohe Kosten. Mit Zielwerten für den Gesamtenergieverbrauch der Unternehmen, die über die Energierechnung und den Wäscheumsatz geprüft werden, könnten sehr viel schneller und kostengünstiger Energieeinsparungen erzielt werden. Zusätzliche Fördermaßnahmen für energiesparende Technik, gerade für den Mittelstand, würden dies dann noch beschleunigen.”

In Grenzregionen droht ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Betriebe. Denn allein die Kosten für die Einführung eines solchen Managementsystems werden auf ca. 25.000 Euro geschätzt. Hinzu kommen Kosten für teure Messinstrumente (ca. 30.000-40.000 EUR) und der Personalaufwand. Damit ist allerdings noch keine einzige Maßnahme oder Investition zum Energiesparen umgesetzt.

Zudem haben etwa zwei Drittel der Wäschereien bereits ein Umweltmanagementsystem (nach ISO 14001) eingeführt, welches der EU als Nachweis ausreicht, nach dem deutschen Gesetzentwurf aber nicht anerkannt wird. Etwa 80 Unternehmen allein in der Wäschereibranche müssten die Managementsysteme umstellen – auch hierdurch wird nicht eine Kilowattstunde Energie eingespart. Die zusätzlichen bürokratischen Instrumente verhindern eher weitere Investitionen in energiesparende Technik.

Ohnehin ist der CO2-Ausstoß von textilen Dienstleistern in den vergangenen zehn Jahren um fast 30 Prozent gesunken – allein schon, weil die Unternehmen aufgrund der explodierenden Energiepreise in energiesparende Technik investieren. Doch: Allein in der Textilservicebranche rechnet der DTV mit mehreren hundert betroffenen Betrieben durch das neue Gesetz.

Umsetzung in den nächsten Jahren unmöglich - es fehlen Auditoren

Das Gesetz in der Praxis umzusetzen, scheint aussichtlos: Woher genügend fachkundige Energieauditoren kommen sollen, bleibt bisher völlig unklar. Es ist für die Wäschereien schon jetzt äußerst schwierig, fachkundige Energieberater und -auditoren zu finden. Zertifizierer tun sich ebenfalls schwer. Vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmenvorschläge der Energieauditoren für die Unternehmen verpflichtend sein sollen, sind fachkundige Auditoren aber zwingend notwendig für die erfolgreiche Umsetzung. DTV-Hauptgeschäftsführer Andreas Schumacher: „Solange keine ausreichend geschulten Auditoren prüfen und beraten können, muss ein Moratorium für die Umsetzung verhängt werden. Die Bundesregierung sollte erklären, wie die Unternehmen ohne zugelassene und ausgebildete Auditoren die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllen sollen.”

Was wirklich getan werden muss

Spezifische Energieeinsparziele würden aus Sicht des DTV viel eher zum Ziel führen. Diese sollten spezifisch für jede Branche definiert werden. „Mit branchenspezifischen Energieeinsparzielen könnten die Unternehmen ihre Investitionen so steuern, dass sie in effiziente Energieeinspartechnik fließen und nicht in bürokratisch unnötige und teure Nachweise, Zertifizierungen und Messtechnik“, meint DTV-Hauptgeschäftsführer Andreas Schumacher. Außerdem sollte die Bundesregierung statt in die Kontrolle besser in die Schulung von Energieberatern und Auditoren investieren.

Sollte das Gesetz dennoch beschlossen werden, muss es Ausnahmen für kleinere und mittelständische Wäschereien geben, so Schumacher. Die Grenze von 7,5 GWh sei deutlich zu niedrig angesetzt und sollte an die Energieeffizienzrichtlinie der EU-Kommission angepasst werden. Ebenso müssten bewährte Umweltmanagementsysteme als Nachweis in das Gesetz aufgenommen und Förderungen für KMUs flankierend beschlossen werden.

 

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