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November-Lockdown trifft Textildienstleistungs-Branche erneut hart

2020-11-13 14:35

Entschädigung muss bei allen betroffenen Unternehmen ankommen

Berlin, 13.11.2020 - Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hatte bereits im Frühling dramatische Folgen für die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister. Der aktuelle November-Lockdown führt zu vergleichbaren Auswirkungen und trifft zudem auf eine bereits geschwächte Branche. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass die finanzielle Entschädigung, die unter dem Schlagwort „Novemberhilfe“ von der Deutschen Bundesregierung versprochen ist, auch tatsächlich bei allen betroffenen Unternehmen ankommt.

 

November-Lockdown trifft geschwächte Wirtschaft

Der erneute Lockdown in diesem November führt für die Textildienstleistungs-Branche zu einem vergleichbar dramatischen Umsatzeinbruch wie im Frühjahr. Eine aktuelle Blitzumfrage unter DTV-Mitgliedsunternehmen ergibt für den Monat November 2020 einen geschätzten Umsatzrückgang in Höhe von 80-90% im HoReCa- und Veranstaltungs-Segment. Dies wird sich umso eklatanter auswirken, als dass viele Unternehmen die Frühlingskrise noch gar nicht überwunden haben.

„Novemberhilfe“ muss alle betroffenen Unternehmen unterstützen

Aus diesem Grund fordert der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) von der Politik praxisgerechte Hilfsmaßnahmen, die auch den mittelbar vom 2. Lockdown betroffenen Betrieben zur Verfügung stehen.
Mit den aktuell im Raum stehenden Kriterien für die so genannte Novemberhilfe, wonach 80 % des Umsatzes nachweislich auf direkt betroffene Kunden entfallen müssen, wird einem Großteil der Betriebe der Branche nicht geholfen”, so DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher. “Die Anforderungen sind schlicht zu hoch. Die kleine Wäscherei, die ihren Umsatz überwiegend mit Hotels und Gaststätten, aber auch mit Hochzeitskleidern oder festlicher Abendgarderobe oder Businessbekleidung und -hemden macht, geht leer aus. Das Modell der Bundesregierung greift bei den Mischbetrieben, die in unserer Branche überwiegen, überhaupt nicht”.

Der DTV fordert daher, dass bei Mischbetrieben ein Umsatzeinbruch von 50% für einen – zumindest anteiligen - Anspruch auf die “Novemberhilfe“ ausreichend sein muss. Damit wird letztlich auch dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich bei Wäschereibetrieben um gerade zur Pandemiebekämpfung wichtige Hygienedienstleister handelt und ansonsten der zwingend notwendige Betrieb (bspw. im Bereich der Krankenhauswäsche) nicht oder nur schwer aufrechterhalten werden kann. Alternativ könnte bei einer alleinigen Betrachtung der Betriebsteile im Bereich Hotels/Gastronomie auf einen Umsatzrückgang von 70-80% abgestellt werden. Durch die geplante Einbindung von Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern ist eine solche Abgrenzung innerhalb der Betriebe i.d.R. ohne größeren Aufwand möglich. 

„Letztendlich handelt es sich bei der ‚Novemberhilfe‘ ja nicht um einen ‚Zuschuss‘“, so Andreas Schumacher, „sondern um eine Entschädigung für Umsatzeinbußen, die Unternehmen erleiden, weil sie ihren Beitrag zur Pandemie-Eindämmung leisten“.

Dramatischer Umsatzeinbruch bereits im Frühling

Der Umsatzrückgang durch die Corona-Pandemie und den 1. Lockdown waren bereits im 1. Halbjahr für die meisten Reinigungen, Wäschereien und Textilservice-Anbieter dramatisch.
Der Umsatz konnte im Laufe des Sommers 2020 zwar wieder auf den Umsatz von 60%-70% des Vor-Corona-Niveaus angehoben werden, nimmt aber seit Oktober wieder ab.

Nicht alle Branchenteile waren jedoch gleich betroffen. Betriebe, die fast ausschließlich für die Hotel-/Restaurant-/Catering (HoReCa)- und Veranstaltungsbranche arbeiten, verzeichneten Umsatzeinbrüche von bis zu 90%. Auch Textilreinigungen mit überwiegend Privatkundengeschäft sind massiv betroffen, da erneut alle größeren Veranstaltungen und Feste untersagt sind und in großem Maße nun wieder im Home-Office gearbeitet wird.

>> Zur Pressemitteilung als PDF

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Adenauerallee 48
53113 Bonn

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Fax: 0228 71 00 22 79

E-Mail: info@dtv-deutschland.org

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